Freiräume für Lebensträume

Selbstverwaltung eröffnet aneignungsfähige Räume

 

Das Konzept der Selbstverwaltung in der Jugendhilfe geht auf die Jugendzentrumsbewegung zurück. Diese formierte sich in den späten 1970er und frühen 1980er Jahren, im Zuge der sog. „neuen sozialen Bewegungen“, zunächst in der Schweiz und später auch in der BRD und West-Berlin. Erklärtes Hauptziel war die Schaffung von Räumen zur Freizeitgestaltung, welche von Konsumzwang und pädagogischer Kontrolle frei sein sollten. Bis dahin hatte es Einrichtungen der offenen Jugendarbeit nur in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft gegeben. Ein wesentlicher Kritikpunkt der Bewegung bestand darin, dass das angestellte pädagogische Personal bürgerliche Vorstellungen in den Einrichtungen reproduziere. Der Gedanke einer selbstverwalteten Freizeitstätte wandte sich sowohl gegen die kommerzorientierte Freizeitindustrie als auch gegen den erzieherisch-gestalterischen Anspruch öffentlicher Angebote. Die Rückgewinnung von Freizeitgestaltungsmöglichkeiten als ein Beitrag zur Veränderung der Gesellschaft war in diesem Sinne ein Hauptanliegen der Jugendzentrumsbewegung. (vgl. Siegfried 2008, S.233 – 236)

Das selbstverwaltete Jugendzentrum als basisdemokratisches Gegenmodell soll eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen. Es bietet Möglichkeiten zum Ausleben eigener, generationsspezifischer kultureller Neigungen und stellt darüber hinaus eine Möglichkeit dar, verlassene, z.T. brach liegende Räume einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Aus den vielfältig gegebenen Möglichkeiten zu selbstständigem agieren und partizipieren an den Entscheidungsprozessen erschließt sich zudem ein demokratischer Bildungsgedanke. (bla)

Dem Gedanken der Selbstverwaltung liegt auch das Subsidiaritätsprinzip zugrunde, demzufolge die Erfüllung von Aufgaben, die von einer höheren Instanz nicht wahrgenommen werden (können) in Eigenverantwortung durch die unteren Glieder gewährleistet wird.